TORSERVICE
Komplettservice von A bis Z !
Wir stehen Ihnen zur Wartung, Prüfung, Instandhaltung und Modernisierung Ihrer kraft- bzw. handbetriebener Toranlagen aller Art zur Verfügung.
Profitieren Sie von unserem herstellerunabhängigen Torservice. Durch unsere unabhängige Marktposition können wir Ihnen jeweils die beste und sicherste Variante für Ihr Tor anbieten.
Ebenso warten wir auch Ihre Brandschutzabschlüsse (Brandschutztore- und Brandschutztüren) damit ein sicherer Brandschutz für Ihr Objekt gewährleistet ist.
Als Zusatzservice bieten wir auch die BGVA 3 Prüfung für ortsfeste, elektrische Betriebsmittel (z.B. elektrische Tore) an. (Prüfzyklus alle 4 Jahre)
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Komplettservice
- Fachberatung
- Umrüstung
- Wartung -
- Sachverständigenabnahme
- Diagnose -
- UVV- Prüfung nach ASR A1.7
- UVV- Prüfung nach BGR 233 von Überladebrücken
- BGVA 3 Prüfung von Kleinmaschinen und ortsunveränderlichen Maschinen
- Wartung und Überprüfung von Brandschutzabschlüssen
- Instandsetzung
- Modernisierung
- Qualitätsprüfung
- Mängelbeseitigung
- Montage / Demontage
- Neuanlagen
- TÜV geschulte Facharbeiter
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Haben Sie nicht auch schon mal Probleme mit einem Ihrer Tore gehabt?
Unsere TÜV-geschulten Mitarbeiter werden laufend den neuesten Vorschriften (EN-Normen) und Richtlinien geschult. Sie besitzen zudem eine langjährige Berufserfahrung und können Ihre Toranlagen mechanisch sowie auch elektrisch instandsetzen.
Unser zuverlässiger Torservice für Sie
Tore sind Teile Ihrer Logistik-Organisation. Glieder einer sensiblen Kette. Wenn hier etwas klemmt, werden wichtige Prozesse gestoppt. Es entstehen sofort Verzögerungen und damit Kosten sowie Imageschäden. Tore müssen öffnen und schließen. Reibungslos. Und wenn doch einmal ein Defekt auftritt, muß ein einsatzfähiges Service-Team in der Nähe sein.
Leistungen
- Wartungsverträge
- Individuelle Lösungen für Neuanlagen
- Hilfe bei Problemen im Bereich Materialfluss
Die Modernisierung und Automatisierung Ihrer Tore, von der Steuerungstechnik bis hin zur Umrüstung auf Funksteuerung, gehören zu unseren täglichen Aufgaben.
Aktuelles Thema:
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Information zum Thema Prüfnormänderung BGR 232 zu ASR A1.7
Die seither gültige Norm BGR 232 (Berufsgenossenschaftliche Richtlinie) wurde durch die Arbeitsstättenverordnung ASR A1.7 ersetzt. Diese Änderung ist bereits seit Mitte letzten Jahres 2012 in Kraft getreten.
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Die beiden Normen unterscheiden sich hauptsächlich in zwei Punkten:
1. Es gibt keinen Bestandsschutz mehr - d.h. alle Tore müssen den neuesten Vorschriften entsprechen.
2. Müssen alle in Automatik (Selbsthaltung) betriebenen Tore nach Betätigung der Schaltleiste die Quetschstelle wieder freigeben und wieder öffnen. Die dort auftretenden Kräfte müssen in einem vorgegebenen Rahmen bleiben den wir mit unseren zertifizierten Messgeräten nachweisen können.
Wir bieten Ihnen in jedem Fall kostengünstige Umrüstsätze an. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihren Anfragen mit Rat und Tat zur Seite und arbeiten Ihnen Ihr individuelles Angebot aus.
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